Aufgabenspektrum

Es sind das vielfältige Aufgabenspektrum, das Engagement und die Qualität ihrer Arbeit, womit sich die Angehörigen des THW seit der Gründung des THW im Jahr 1950 im In- und Ausland ihren guten Ruf erarbeitet haben.  Egal, welche Art der technischen Hilfeleistung benötigt wird, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW beherrschen ihr Handwerk.

An dieser Stelle können Sie sich über die weitgefächerten Einsatzoptionen des THW informieren.

Der gesetzliche Auftrag

Struktur und Aufbau des THW beruhen auf dem THW-Gesetz vom 22. Januar 1990, zuletzt geändert am 29. Juli 2009. Darin ist auch der gesetzliche Auftrag beschrieben.

"Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe:

  1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz,
  2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
  3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen[...]"

 

Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter www.thw.de.