Auch wenn den ehrenamtlichen Einsatzkräften laut THW-Gesetz keine Nachteile in ihrem Arbeitsverhältnis entstehen dürfen und sie für die Dauer von Einsätzen oder Übungen von ihrem Arbeitgeber frei zu stellen sind, wissen die Ortsverbände doch um die Probleme, die aus einer plötzlichen Abwesenheit eines Mitarbeiters entstehen. Aus diesem Grund wird stets versucht, die Freistellung der Arbeitnehmer im Einvernehmen mit den Arbeitgebern zu gestalten. Umso erfreulicher ist es, dass immer mehr Arbeitsgeber eine schnelle und unkomplizierte Freistellung ihrer Mitarbeiter ermöglichen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag dazu, dass den Menschen in den betroffenen Regionen wirksam geholfen werden kann.
Für diese Unterstützung möchten wir uns bei allen Arbeitgebern, auch im Namen der Menschen in den betroffenen Gebieten, ganz herzlich bedanken!
Einige Arbeitgeber gehen sogar noch einen Schritt weiter und berichten in ihren internen Medien lobend über das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter. Sie stärken so das Prinzip Ehrenamt und werben damit gleichzeitig für die im Hilfseinsatz gewesenen Organisationen. Die Universtität Bielefeld berichtet beispielsweise auf uni.intern über die Mitarbeiter, die im Einsatzgebiet in Schönebeck an der Elbe tätig waren.